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FREIE WÄHLER fordern zukunftsfestes Grundsteuermodell Petry: Bürger

 

FREIE WÄHLER fordern zukunftsfestes Grundsteuermodell Petry: Bürger

Manfred Petry, stellvertretender Bundesvorsitzender FREIE WÄHLER




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Petry: Bürger und Kommunen brauchen Planungssicherheit


Karlsruhe. Nach der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, dass die Grundsteuer auf Basis der Einheitswerte gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt, muss für eine verlässliche Finanzplanung der Kommunen schnellstens ein zukunftsfestes Modell entwickelt werden.


Da die Grundsteuer mit einem jährlichen Aufkommen von fast 14 Milliarden Euro die wichtigste Säule der kommunalen Finanzierung darstellt, fordert Manfred Petry, stellvertretender Vorsitzender der FREIEN WÄHLER, ein schnelle Einigung zwischen Bund und Ländern: „Schon in der mündlichen Anhörung im Januar war ersichtlich, dass das aktuelle Grundsteuermodell überarbeitet werden muss. Doch geschehen ist, nicht zuletzt durch die schleppende Regierungsbildung, bislang wenig. Bürger und Kommunen brauchen nun schnellstens Planungssicherheit.“


Im Mittelpunkt der geplanten aufkommensneutralen Neugestaltung der Grundsteuer muss eine gerechte Besteuerung aller Liegenschaften stehen. Da Besitzer und Mieter gleichermaßen von der Grundsteuer betroffen sind, ist eine reine Bodenbewertung als Erhebungsgrundlage unserer Ansicht nach unzureichend. Auch die von der Bundesregierung angeregte Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke lehnen wir ab, da sie wie schon 1961 erprobt, kein wirksames Mittel zur Bauförderung darstellt.
Damit politische Verantwortung auch weiterhin dort wahrgenommen werden kann, wo auch die Folgen der politischen Entscheidungen zu tragen sind, brauchen wir handlungsstarke Kommunen mit einer ausreichenden Finanzmittelausstattung und einer entsprechenden Planungssicherheit.


„Die Kommune muss nun ausbaden, was der Bund seit über 20 Jahren versäumt hat. Die nun anstehende Neugestaltung der Grundsteuer darf die Kommunen nicht schlechter stellen und die Bürger nicht stärker belasten. Die vereinbarten Übergangsfristen müssen deshalb genutzt werden, um ein zukunftsfestes Modell zu entwerfen“, so Petry weiter.
Bei der Bereitstellung der Besteuerungsgrundlagen dürfen den Kommunen keine Kosten entstehen, weshalb diese zusammen mit den Kommunalen Spitzenverbänden frühzeitig in die Umsetzung mit einbezogen werden sollten.