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FREIE WÄHLER für einen starken und offen Öffentlichen Personen Nahverkehr

 

FREIE WÄHLER für einen starken und offen Öffentlichen Personen Nahverkehr

Stephan Wefelscheid, Bundesjustiziar FREIE WÄHLER




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Wefelscheid: Wer sich nicht an die Regel hält nur mit Ticket zu fahren, der soll eben auch bestraft werden.


Ganderkesee. Der vom Deutschen Richterbund (DRB) in Frage gestellte Straftatbestand Erschleichen von Leistungen im öffentlichen Personen Nahverkehr (ÖPNV), auch „schwarzfahren“ genannt, sollte beibehalten werden. Der DRB-Vorsitzende Jens Gnisa plädierte für eine Überprüfung des Straftatbestandes, um die Justiz zu entlasten. Verkehrsbetriebe könnten sich seiner Ansicht nach selbst durchaus besser gegen Schwarzfahrer wehren.


Diese Einschätzung wird von Stephan Wefelscheid, Bundesjustiziar der FREIEN WÄHLER, nicht geteilt: „Wenn wir einen ÖPNV wollen, der den Zugang freizügig und offen handhabt, dann geht dies nur, wenn das Schwarzfahren auch strafbewährt bleibt, weil nur so jeder weiß, was für Folgen sein Schwarzfahren haben kann.“


Wenn die Belangung von Schwarzfahren nicht mehr Aufgabe des Staates ist, müssen die Verkehrsgesellschaften sich nicht nur personell stärker wappnen. Ihnen würde dann die rechtliche Grundlage zum Vorgehen gegen Schwarzfahrer fehlen, so dürften Kontrolleure nicht mehr vorläufig festnehmen und auch die Personalien nicht mehr aufnehmen.
„Wir wollen keinen ÖPNV, der wie der Grenzschutz Sicherheitsmaßnahmen einführen muss, um Schwarzfahren technisch unmöglich zu machen. Ich bin für die Beibehaltung des Straftatbestands, da ich weiterhin einen offen ÖPNV wünsche und Zugangskontrollen als hinderlich und unbequem ansehe“, so Wefelscheid weiter.


„Wer sich nicht an die Regel hält nur mit Ticket zu fahren, der soll eben auch bestraft werden. Hier gilt es neben der Stärkung und dem kostengünstigen Ausbau des ÖPNV, durch die Schaffung weiterer Stellen in der Justiz der Flut an Strafverfahren Herr zu werden.“