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FREIE WÄHLER: Neuordnung der Grundsteuer darf ländliche Kommunen nicht schlechter stellen

 

FREIE WÄHLER: Neuordnung der Grundsteuer darf ländliche Kommunen nicht schlechter stellen

Manfred Petry, stellvertretender Bundesvorsitzender FREIE WÄHLER




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Petry: Bund und Länder müssen die Kommunen bei einer Neuordnung der Grundsteuer unterstützen

Ganderkesee. Die in der heutigen mündlichen Verhandlung geäußerten Zweifel des Bundesverfassungsgerichtes an der Verfassungsmäßigkeit der Bewertungsgrundlage für die Grundsteuer, hat besonders für die Kommunen weitreichende Folgen. Sollten die Einheitswerte als verfassungswidrig eingestuft werden, droht der totale Ausfall der Grundsteuer, welche in vielen Städten und Gemeinden den zweitgrößten Posten der Finanzierung darstellt. Die Reformbemühungen die über 60 Jahre alte Bemessungsgrundlage zu überarbeiten, ziehen sich nun schon mehr als 20 Jahre hin. Diese langjährigen Versäumnisse dürfen nun nicht zu Lasten der Kommunen ausgetragen werden.

 

Manfred Petry, stellvertretender Bundesvorsitzender der FREIEN WÄHLER, sieht hier besonders den Bund und die Länder in der Verantwortung: „Die Bürger und besonders ländliche Kommunen dürfen durch eine Neubewertung der Grundsteuer nicht automatisch schlechter gestellt werden. Der Bund und die Länder müssen mit den Finanzämtern jetzt schnell einen neuen Maßstab erarbeiten um für die Kommunen Planungssicherheit herzustellen.“

 

Eine Neubewertung aller 35 Millionen Liegenschaften und Objekte kann durch die 641 Finanzämter in Deutschland realistischer Weise nicht vorgenommen werden. Die ersten Überlegungen die Grundsteuer künftig als Bodenwertsteuer zu erheben, werden von Petry unterstützt: „Eine Bodenwertsteuer könnte einfach anhand der sogenannten Bodenrichtwerte ermittelt werden. Diese werden schon jetzt auf Basis der in den zurückliegenden zwölf Monaten gezahlten Preise für Grundstücke ermittelt. Den Kommunen könnte somit zeitnah eine Planungssicherheit zugesichert werden und die Bürger zahlen, ihrer Wohnsituation angemessenen, gerechtere Beiträge. Diese Umgestaltung würde außerdem der teilweise problematischen Spekulation mit Baugrundstücken entgegenwirken.“

 

„Egal wie das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ausfallen wird, ist für uns die Notwendigkeit zur Überarbeitung der Grundsteuer offensichtlich. In Anbetracht der schon jetzt sehr angespannten finanziellen Situation in vielen Städten und Gemeinden fordern wir, FREIEN WÄHLER, deshalb, schon jetzt mit der Neukonzeption der Bewertungsgrundlagen zu starten und nicht erst die Ergebnisse des Urteils abzuwarten.“