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FREIE WÄHLER zur heutigen Verhandlung über mögliche Diesel-Fahrverbote

 

FREIE WÄHLER zur heutigen Verhandlung über mögliche Diesel-Fahrverbote

Hubert Aiwanger, Bundesvorsitzender FREIE WÄHLER




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Aiwanger: Klarheit für Verbraucher schaffen!


Leipzig. Die heutige Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichtes über mögliche Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Städten mit hohen Stickoxid-Belastungen zeigt erneut die Notwendigkeit einer schnellen, verbraucherorientierten Lösung durch Politik und Hersteller auf.


Ein sofortiges Fahrverbot von Dieselfahrzeuge in deutschen Städten ist nach Ansicht von Hubert Aiwanger, Bundesvorsitzender der FREIEN WÄHLER, nicht durchsetzbar: „Ohne Übergangsfristen ist den Bürgern ein Fahrverbot nicht zuzumuten. Besonders mittelständische Unternehmen wären hiervon unverhältnismäßig stark betroffen. Auch müsste es bis zur Umrüstung Ausnahmen für die vielen Kranken- und Rettungswagen geben.“


Sollte es mit dem erwarteten Urteil am 27. Februar den betroffenen Kommunen freigestellt werden Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Euronorm 5 und älter zu erlassen, dann muss für die Besitzer dieser teilweise nur wenige Jahre alten Fahrzeuge eine unbürokratische Lösung gefunden werden, damit diese wieder voll verkehrsfähig werden. Die pauschale Weigerung der Hersteller ältere Wagen nicht nachzurüsten, muss aufgegeben werden.


Die geschätzte Hardware-Nachrüstung der Euro-4- und Euro-5-Fahrzeuge in Deutschland würde Umrüstkosten in Höhe von fast 2,8 Milliarden Euro verursachen, welche von den Herstellern übernommen werden müssen.


Der Forderung, dass sich der Staat mit Steuermitteln an der Umrüstung beteiligt, wird von Aiwanger eine Absage erteilt: „In den USA zahlen die Hersteller Milliardenbeträge an Strafen und sehen sich zusätzlich noch der Strafverfolgung ausgesetzt, während bei uns die Verbraucher mit ihren, im guten Glauben, erworbenen Fahrzeugen alleine gelassen werden. Hier ist die Politik gefragt Vorgaben und Übergangslösungen zu erarbeiten, welche für den Verbraucher Klarheit schaffen und in angemessen entschädigen.“