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Rettungswagen der Berufsfeuerwehr Hamburg gefährden die Gesundheit von Notfallpatienten

 

Rettungswagen der Berufsfeuerwehr Hamburg gefährden die Gesundheit von Notfallpatienten




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Hamburg. Allein im Jahr 2018 sind in Hamburg über 150.000 Rettungswageneinsätze der Feuerwehr mit unzureichender Ausrüstung durchgeführt worden. Die vorgegebene DIN-Norm für Rettungswagen werden bei Einsätzen nur dann erfüllt, wenn sie von einem der 17 Notarzteinsatzfahrzeugen begleitet werden, da das entsprechend fehlende Material nur auf dem Notarzteinsatzfahrzeug vorgehalten wird. Daniel Meincke, kommissarischer Landesvorsitzender der FREIEN WÄHLER Hamburg, sieht hier eine große Gefahr: „Durch die fehlenden diagnostischen Möglichkeiten in den vermeintlichen Rettungswagen in Hamburg geht bei der Behandlung von Verletzten und Erkrankten wertvolle Zeit verloren. Dies kann über Leben und Tod entscheiden!“

Von den im Rettungsdienst tätigen Hilfsorganisationen, Deutsches Rotes Kreuz, der Johanniter- Unfall-Hilfe und des Malteser Hilfsdienstes sowie des Arbeiter-Samariter-Bundes fordert Hamburg die zwingende Einhaltung der vorgegebenen DIN-Norm, während die Ausrüstung der Feuerwehr hinter den Möglichkeiten zurückbleibt.

„In allen 17 Rettungswachen der Feuerwehr Hamburg müssen deshalb schnellstmöglich die vermeintlichen Rettungswagen nachgerüstet werden, da eine Paarung mit einem Notarzt nicht in jedem Fall gewährleistet werden kann“, fordert Meincke.

Auch für die Ausbildung zum Notfallsanitäter stellt die mangelnde Ausrüstung ein Problem dar. So ist beispielweise ein Notfall EKG mit Defibrillator der Firma Corpuls vorhanden, welches aber selbst laut Hersteller nicht für den professionellen Rettungsdienst hergestellt worden ist. Somit erfüllt dieses Gerät nicht die DIN-Norm für einen Rettungswagen. Dem Gerät fehlt es an verschiedenen Modulen, um präzise Verdachtsdiagnosen zu stellen und zeitgleich weitere Maßnahmen einleiten zu können.

Der erste Jahrgang von Auszubildenden nach Einführung des Notfallsanitätergesetzes hat seine Lehrzeit schon längst beendet. Noch während der Ausbildungszeit an der Berufsfachschule der Feuerwehr Hamburg, haben vermehrt Praxisanleiter darauf hingewiesen, dass theoretisch Erlerntes (aufgrund der fehlenden Ausrüstungsgegenstände) nicht in der Praxis angewandt werden kann. Somit stellt sich die Frage, ob die Auszubildenden überhaupt gemäß den Ausbildungsrichtlinien ausgebildet worden sind“, so Meincke. Da die Behörde für Inneres und Sport und das Landesprüfungsamt sich bei Anfragen vermehrt einen längeren Zeitraum zur Beantwortung einräumt, und schlichtweg falsche Aussagen trifft, stellte ich bereits im Sommer 2018 einen Antrag auf Überprüfung bei der Dienst Internen Ermittlung. Dieser Sachverhalt liegt seitdem bei der Staatsanwaltschaft Hamburg und ist laut meinem Wissensstand noch nicht als erledigt geschlossen worden so Meincke abschließend.